Verhaltensregeln

1. Die Schießordnung ist für jeden an der Schießveranstaltung oder am Schießtraining teilnehmenden Schützen verpflichtend.

2. Den Anordnungen und den Feuerkommandos des Standbetreuers ist unbedingt Folge zu leisten.

3. Die am Schießen teilnehmenden Schützen haben sich vor Betreten des Schießstandes in das Schießbuch einzutragen.

4. Die Schießstätte darf nicht mit geladener Waffe betreten werden.

5. Der Schützenstand darf nicht mit geladener Waffe verlassen werden.

6. Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten.

7. Die Waffen dürfen nur am Schützenstand geladen werden, wobei der Lauf stets Richtung Ziel oder zu Boden der Schießbahn gerichtet sein muss.

8. Es dürfen nur die zugewiesenen / vorgesehenen Ziele beschossen werden.

9. Waffen dürfen nur ungeladen und je nach Art der Waffe gesichert, gebrochen mit offenem Verschluss, abgenommenem Magazin, ausgeschwenkter Trommel, oder geöffneter Ladeklappe abgelegt werden.

10. Störungen oder Hemmungen an der Waffe sind durch den Schützen zu beheben. Ist die Störung oder Hemmung durch den Schützen nicht behebbar, so ist die Waffe mit Laufmündung Richtung Ziel abzulegen und der Standbetreuer umgehend davon in Kenntnis zu setzen.

11. Waffen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen des Schießstandes abgelegt und gereinigt werden.

12. Fremde Waffen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Besitzers berührt werden.

13. Hantieren, Herumreichen oder Zielübungen sind im Aufenthalts-, im Auswerteraum, im Vorraum und der Garderobe der Schießstätte verboten.

14. Die am Schießen teilnehmenden Personen dürfen weder unter Alkohol noch unter Drogeneinfluss stehen.