Als Standbetreuer ist ein erfahrener und sachkundiger Schütze einzuteilen, der das Schießen bei Schießveranstaltungen und beim Schießtraining leitet und überwacht. Bei offiziellen Schießveranstaltungen hat der eingeteilte Standbetreuer den Schießbetrieb permanent zu überwachen. Bei vereinsinternen Schießtrainings darf der Standbetreuer während der Aufsicht am Schießen teilnehmen. Ein Schild mit dem Namen des jeweils verantwortlichen Standbetreuers ist gut sichtbar im Aufenthaltsraum der Schießstätte anzubringen.
1. Der Standbetreuer hat je nach Bedarf und Situation einen stellvertretenden Standbetreuer, Schreiber, Auswerter und Scheibenmanipulationspersonal einzuteilen.
2. Der Schießbetrieb ist vom Standbetreuer permanent zu beaufsichtigen. Sollte der Standbetreuer die Schießstätte verlassen müssen, hat er die Leitung an seinen stellvertretenden Standbetreuer zu übertragen.
3. Der Standbetreuer entscheidet über Beginn, Unterbrechungen und über die Beendigung des Schießens.
4. Der Standbetreuer ist für die Einhaltung der Schießordnung verantwortlich.
5. Der Standbetreuer ist berechtigt, Waffen und Munition die beim Schießen Verwendung finden zu überprüfen.
6. Der Standbetreuer hat das RECHT Schützen und nicht am Schießen teilnehmende Personen, die mit einem Waffenverbot nach §12 WaffG96 i.d.g.F belegt wurden, die den Betrieb stören oder die Sicherheit gefährden von der Schießstätte zu verweisen, ebenso Personen, bei denen Alkohol- oder Drogeneinfluss erkennbar ist.
7. Der Standbetreuer hat vor Freigabe des Schießens den Kugelfang, die Zielscheibenhalterungen oder Zieldarstellungseinrichtungen, die Funktion der Warneinrichtung an den Schützenständen, die Funktion der Lüftungsanlage und die korrekte Position der Splitterschutz-Bodenplatten zu überprüfen. Die „Checkliste Schießstand“ ist auszufüllen und unterschrieben abzulegen.
8. Der Standbetreuer ist verantwortlich für die Führung des Standbuchs.